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Pläne für eine Kindergrundsicherung in Deutschland
Die Bundesregierung verteidigt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion ihre Pläne für eine Kindergrundsicherung.
Dazu gehören folgende Punkte:
- Familienservice: Die Bundesregierung hält den Familienservice für geeignet, die Kindergrundsicherung zu verwalten. Der Familienservice ist ein bundesweites Netzwerk von Beratungsstellen, die Familien bei Fragen zu Kindergeld, Kinderzuschlag und anderen Familienleistungen beraten. Die Bundesregierung argumentiert, dass der Familienservice bereits über die notwendige Expertise und Erfahrung verfüge, um die Kindergrundsicherung zu verwalten.
- Anrechnung von Unterhaltsvorschuss: Die Bundesregierung verteidigt die Regelung, dass die verbesserte Anrechnung des Unterhaltsvorschusses nur bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes gilt. Ab dem Alter von sieben Jahren ist die verbesserte Anrechnung an einen Mindestverdienst des Elternteils von monatlich 600 Euro geknüpft. Die Linksfraktion hatte kritisiert, dass dies Alleinerziehende benachteilige. Die Bundesregierung führt aus, dass die Regelung den Erwerbsanreiz von Alleinerziehenden steigern solle.
Die Bundesregierung argumentiert, dass die Kindergrundsicherung ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Kinderarmut sei. Durch die Bündelung der bisherigen Leistungen für Kinder soll die Kindergrundsicherung einfacher und gerechter werden.
Kritik an der Kindergrundsicherung
Die Kritik der Linksfraktion an der Kindergrundsicherung konzentriert sich auf folgende Punkte:
- Familienservice: Die Linksfraktion kritisiert, dass der Familienservice nicht ausreichend ausgestattet sei, um die Kindergrundsicherung zu verwalten. Die Linksfraktion fordert, dass der Familienservice mit mehr Personal und Ressourcen ausgestattet werden sollte.
- Anrechnung von Unterhaltsvorschuss: Die Linksfraktion kritisiert, dass die Regelung zur Anrechnung des Unterhaltsvorschusses Alleinerziehende benachteilige. Die Linksfraktion fordert, dass die verbesserte Anrechnung des Unterhaltsvorschusses auch für ältere Kinder gelten sollte.
Die Kindergrundsicherung ist ein komplexes Vorhaben, das noch nicht abschließend geklärt ist. Die Bundesregierung muss sich auf die Kritik der Opposition einstellen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.
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