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Gerichtlich verbietet die Kündigungsbestätigung per Telefon
Das Landgericht Koblenz hat in einem Urteil entschieden, dass ein Unternehmen die Online-Kündigung von Kunden nicht von einem Bestätigungstelefonat abhängig machen darf.
Verbraucher Recht Kündigungsbestätigung
Die Verbraucherzentrale hatte einen Unternehmer abgemahnt und gegen ihn geklagt, nachdem dieser eine solche Praxis eingeführt hatte. Die Richter gaben der Klage statt und begründeten dies damit, dass die Praxis gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt.
Das Gericht stellte fest, dass die Praxis irreführend sei, da sie den Kunden den Eindruck vermittele, dass die Kündigung erst wirksam werde, wenn sie telefonisch bestätigt wurde. Dies sei jedoch nicht der Fall, da die Kündigung bereits mit der Online-Erklärung wirksam werde.
Die Richter betonen, dass die Praxis auch gegen die Verpflichtung des Unternehmens verstoße, den Kunden eine einfache und schnelle Möglichkeit zur Kündigung zu bieten. Die Anforderung eines Bestätigungstelefonats stellt eine unzumutbare Hürde dar, die den Kunden davon abhalten könnte, ihr Kündigungsrecht auszuüben.
Das Urteil ist ein wichtiger Sieg für Verbraucher, da es das Unternehmen daran hindert, einseitige und irreführende Bedingungen für die Kündigung festzulegen. Es ist auch eine Erinnerung daran, dass Unternehmen ihren Kunden beim Kündigungsprozess keine unnötigen Hindernisse in den Weg legen dürfen.
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