Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung im Jahr 2024

Parteien Gesetz

Die absolute Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung wird für das Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 4,6 Prozent angehoben und beträgt nun 219.244.906 Euro. Dies geht aus einer Unterrichtung durch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hervor.

Anpassung nach dem Parteiengesetz

Gemäß § 18 Abs. 2 Satz 2 des Parteiengesetzes wird die absolute Obergrenze jährlich angepasst, um dem Prozentsatz zu entsprechen, um den sogenannten Parteien-Index im vorangegangenen Jahr erhöht zu haben. Dieser Index wird vom Statistischen Bundesamt berechnet und misst die Entwicklung der für eine Partei typischen Ausgaben.

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Erhöhung des Parteien-Index

Laut Statistischem Bundesamt hat sich der Parteien-Index vom Jahr 2022 auf das Jahr 2023 um 4,63 Prozent erhöht. Daher wird die absolute Obergrenze der Parteienfinanzierung um 4,6 Prozent angehoben.

Bedeutung für Parteien

Die staatliche Parteienfinanzierung ist für die Funktionsfähigkeit des demokratischen Systems von entscheidender Bedeutung. Sie ermöglicht es Parteien, ihre Aufgaben wie die Teilnahme an Wahlen, die Durchführung politischer Kampagnen und die Vertretung ihrer Wählerschaft zu erfüllen. Die Erhöhung der Obergrenze stellt sicher, dass Parteien auch in Zeiten steigender Kosten weiterhin effektiv arbeiten können.

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